Heiligkreuzer Seife
● Die lieben Banken: Verunsicherung wegen banaler neuer QR-Rechnung
● Die lieben Zahlungsdienstleister: Warum "Twint" & Co. keine Lösung sind
● Die liebe Shopsoftware: Neue Optionen im Bestellvorgang

Liebe Kundinnen, liebe Kunden


Mit der Digitalisierung ist das ja so eine Sache. Würde man eine Strassenumfrage machen, was Digitalisierung eigentlich bedeutet, man würde wahrscheinlich genauso viele verschiedene Antworten bekommen, wie wenn man Abgeordnete während einer Sitzungspause im Parlament befragen würde. Im Wortsinn bedeutet Digitalisierung zwar lediglich die Umwandlung von analogen Informationen in digitale, also in Codes aus Nullen und Einsen, doch wir sind uns sicher einig, dass sie inzwischen unser ganzes Leben verändert – und zwar auf vielen verschiedenen Ebenen. Wir schreiben Mails statt Briefen, wir bestellen Seifen oder andere Dinge im Internet statt per Telefon oder Telefax, wir verlernen Telefonnummern, weil wir sie im Telefon und nicht mehr im Gedächtnis speichern, wir verlernen Landkarten zu lesen, weil wir auf Navigationsgeräte hören, wir werden online bei jedem Klick überwacht, analysiert, ausgewertet, es werden Vorhersagen über unser Verhalten und unsere Interessen getroffen – und wenn wir Pech haben und in einer Diktatur leben, kann uns ein Klick auch schon ins Gefängnis bringen.



Die lieben Banken: Verunsicherung wegen banaler neuer QR-Rechnung

Die Digitalisierung ist also durchaus janusköpfig. Doch was machen Wirtschaft und Politik? Immer wieder verlangen sie pauschal eine Digitalisierung – sei es in den Schulen, in den Unternehmen, in der Verwaltung – gerade so als sei sie der Fortschritt per se, gerade so als würde ein Laptop für jedes Kind in der Klasse die Bildungsprobleme auf einen Schlag lösen. So kommt es, dass die Digitalisierung mitunter auch kuriose, um nicht zu sagen völlig unsinnige Blüten treibt. Jüngstes Beispiel ist die QR-Rechnung, die Zahlungen ab Oktober mit digitalen Geräten vereinfachen soll, gleichzeitig aber den Herstellern von Büropapieren schon wieder die Dollarzeichen in die Augen treibt.

Der Finanzplatz Schweiz frohlockt schon mal: "Die Entwicklung und Markteinführung der QR-Rechnung ist ein Gemeinschaftswerk von Finanzplatz, Wirtschaft, Staat und Konsumentenvertretern. Die QR-Rechnung leistet einen wichtigen Beitrag zur fortschreitenden Digitalisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Dieser hat eine grosse Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft. Der Zahlungsverkehr unterstützt nämlich alle nationalen sowie internationalen Geschäftsvorgänge und trägt so wesentlich zur Wirtschaftsleistung der Schweiz bei." So nachzulesen auf der vom Finanzplatz initiierten Webseite qr-rechnung.ch. Die ebenfalls aus dieser Quelle stammenden Anzeigen mit dem früheren Fussballtrainer Gilbert Gress und dem penetranten Slogan "Abpfiff für den Einzahlungsschein" sind Ihnen bestimmt auch schon begegnet.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, bei mir hat das eher Verunsicherung als Euphorie ausgelöst. Und mich ärgert vor allem, dass so getan wird, als hätte da jemand das Ei des Kolumbus' neu erfunden. Aber der Reihe nach. Was ist ein QR-Code? Der QR-Code ist eine aus kleinen Quadraten zusammengesetzte Pixelgrafik, die Informationen speichern kann – vielen bekannt von Plakaten im öffentlichen Raum oder auch vom Impfzertifikat gegen Covid-19. Während der in den siebziger Jahren in den USA eingeführte Strichcode, der beim Einkaufen an der Kasse gescannt wird, nur recht wenige Zeichen verschlüsseln kann, sind es beim QR-Code bis zu 7000. Erfunden wurde er von dem japanischen Ingenieur Masahiro Hara und seinem Team einer Toyota-Tochterfirma in Japan Anfang der neunziger Jahre. Auf einer sogenannten QR-Rechnung sind in dem aufgedruckten QR-Code nun einfach alle Informationen wie Empfänger, IBAN-Nummer, Zahlbetrag und Verwendungszweck respektive die Referenznummer der orangenen Einzahlungsscheine einerseits im Klartext aufgedruckt, andererseits in dem quadratischen QR-Code verschlüsselt. Scannt man nun den QR-Code mit einer passenden Applikation des Mobiltelefons, erkennt diese wiederum die aufgedruckten Daten und kann diese in ein Online-Banking-Programm auf dem Telefon oder einem Rechner übertragen.

Das ist schon alles. Und nein, das ist kein Hexenwerk! Sie können einen solchen QR-Code ganz einfach auch selbst erzeugen, falls Sie eine Rechnung ohne QR-Code bekommen haben, denn der Code enthält nichts weiter als die ohnehin aufgedruckten Informationen. Suchen Sie im Internet einen "QR-Generator" oder verwenden Sie dazu einfach den der Post. Schon haben Sie selbst eine QR-Rechnung erstellt. Wobei der inflationär verwendete Begriff QR-Rechnung völlig unsinnig und irreführend ist, es handelt sich nach wie vor um einen blossen Einzahlungsschein und eben nicht um eine Rechnung mit den aufgeführten Artikeln, Preisen und Mehrwertsteuersätzen. Diese bekommen Sie auf einem extra Stück Papier.

Apropos Papier. Da wittert die Papier- und Büromaterialindustrie gerade kräftig Morgenluft. Denn die QR-Rechnung enthält ja einen perforierten Abschnitt zum Abreissen, der bei einer Bareinzahlung am Schalter gestempelt wird und Ihnen als Quittung dient. Für das Ausdrucken solcher QR-Rechnungen wurden also flugs eigene Papiere entwickelt und das zu absurd überrissenen Preisen. Während ein Pack Kopierpapier A4 mit 500 Blatt zwischen fünf und sieben Franken kostet, rufen die Hersteller für ihr perforiertes Spezialpapier Mondpreise auf. Man kann problemlos für 100 Blatt 14,90 Franken zahlen oder 29,90 Franken für 500 Stück. Lassen Sie sich davon bitte nicht beirren! Wenn Sie einen QR-Einzahlungsschein per Mail bekommen, drucken Sie ihn auf ganz normalem Papier aus und greifen Sie zur Schere. Schneiden Sie den QR-Zahlschein ab und trennen ihn dann links von der Mitte so durch, dass Sie einerseits die kleine Einzahlungsquittung haben und andererseits den postkartengrossen Zahlschein mit dem QR-Code. So können Sie zum Postschalter gehen und Ihre Rechnung bezahlen. Falls Sie Probleme bekommen, verweisen Sie auf die Informationen der Post selbst. Sie schreibt hier unter dem Titel "QR-Rechnungen bezahlen" explizit selbst, dass das erlaubt ist und kein speziell perforierte Papier nötig ist:

qr-rechnung_post
So gehen Sie bitte auch vor, wenn Sie demnächst Seifen bestellen und vorhaben, den Rechnungsbetrag am Schalter bar einzuzahlen. Leider ist es so, dass die Post die Bareinzahlungsgebühren mit Einzahlungsschein (ES) bereits in der Vergangenheit in exorbitante Höhen getrieben hat – Kosten wohlgemerkt, die nicht der oder die Einzahlende, sondern der Empfänger berappen muss:

Post_Einzahlungsgebühren

Das bedeutet, wenn jemand zwei Seifen á 7,50 Franken per Briefversand (plus 3,-- Franken) bestellt, werden mir 2,-- Franken Bareinzahlungsgebühr abgezogen. Bezogen auf den Rechnungsbetrag von 18,-- Franken sind das mehr als zehn Prozent. Sie werden verstehen, dass das einigermassen betrüblich ist. Ich möchte den vergleichsweise günstigen Versand per Brief, der rege genutzt wird, beibehalten, andererseits entsteht nun zusätzlicher Aufwand für das manuelle Erstellen der QR-Einzahlungsscheine. Sie werden sicher verstehen, dass ich mir keine teure Software leisten kann, die so etwas automatisch erzeugt, für den Aufwand halte ich bei anhaltend steigenden Rohstoffpreisen lieber die Seifenpreise stabil, solange es noch geht. Daher kostet die Variante Bareinzahlung künftig zwei Franken extra. Die Option Bareinzahlung können Sie nun am Ende des Bestellvorgangs auswählen, wenn Sie das tun, erhalten Sie binnen 24 Stunden einen QR-Zahlschein per Mail, den Sie ausdrucken und zuschneiden können, um ihn am Schalter zur Bareinzahlung zu verwenden:

bareinzahlung

Die lieben Zahlungsdienstleister: Warum "Twint" & Co. keine Lösung sind

Immer wieder erreichen mich auch Mails mit Wünschen zu anderen, ebenfalls digitalen, Zahlungsvarianten. Da gibt es Menschen, die würden gerne mit "Twint" bezahlen oder mit "Paypal" oder mit Kreditkarte. Das ist für den oder die Kund/in ja auch tatsächlich manchmal auf den ersten Blick bequemer als eine Bankverbindung im Online-Banking einzugeben. Allerdings verlangen all diese privaten Dienstleister ebenso wie die Post am Schalter eben auch Gebühren vom Verkäufer, die durchaus ins Gewicht fallen. Und nicht alle dieser Zahlvarianten lassen sich überhaupt in eine einfache Shopsoftware wie ich sie verwende, integrieren. Die Bank- oder Postüberweisung ist nach wie vor die einfachste und günstigste Variante. Und es hat ja praktisch jede/r ein Konto.

Würde ich mehrere verschiedene Zahlungsvarianten anbieten, müsste ich das zudem jeden Tag alles mehrfach kontrollieren, was einen extremen Zeitaufwand bedeuten würde, vom Buchungsaufwand über verschiedene Zahlungskanäle ganz zu schweigen.
Wäre meine Manufaktur eine grössere, die noch Leute für die Buchhaltung anstellen könnte, wäre das vielleicht etwas anderes. So oder so müsste ich diesen Aufwand aber auf die Preise der Seifen aufschlagen, das möchte ich aber nicht. Insofern bitte ich Sie da wirklich um Ihr Verständnis.

Daneben gibt es übrigens auch Kund/innen, die elektronischen Zahlungsmöglichkeiten grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen und das Geld stattdessen lieber in bar per Post schicken möchten. Das ist eigentlich nicht erlaubt, aber natürlich findet das statt. Ich lege dann auch das Wechselgeld im Päckchen bei. Oft sind das Menschen, die – anders als jene, die es gerne ganz modern hätten – mit all der Digitalisierung und dem Internet eben auch so gar nicht zurechtkommen und ihre Bestellung dann auch mal telefonisch aufgeben. Wenn es grade zeitlich passt, tippe ich die Bestellung dann für sie auch gerne im Webshop ein. Zur Gewohnheit sollte auch das nicht werden, aber ich habe auch Verständnis für all jene, denen die Digitalisierung eher ein Mysterium als eine Chance ist.

Sie sehen, es allen recht zu machen, ist und bleibt wie so oft schwierig.



Die liebe Shopsoftware: Neue Optionen im Bestellvorgang

Kommen wir zum Schluss noch zu etwas erfreulich Digitalem. Die Shopsoftware kann nun auch verschiedene Kund/innenwünsche besser abfragen. Das betrifft nicht nur das neue Auswahlfeld mit der Bareinzahlungsvariante, auch die Geschenkoption und die Abwahl von Seifenheftchen und Anschreiben sind jetzt wieder bequemer möglich (wie bei der vorherigen Shopsoftware, die bis 2020 im Einsatz war). Nicht oft, aber manchmal habe ich gebrauchte Schachteln zum Verschicken da, diese können Sie nun bei den Versandoptionen auswählen:

versandverpackung

Falls Sie schon ein Seifenheftchen haben und kein weiteres brauchen, um es vielleicht weiterzugeben, und falls Sie das Anschreiben schon kennen, können Sie das am Ende des Bestellvorgangs jetzt einfach auswählen – es macht ja keinen Sinn, etwas mitzuschicken, was Sie am Ende wegwerfen:
versandoptionen
Haben Sie aber kein schlechtes Gewissen, wenn Sie etwas nicht abwählen – ich freue mich immer, wenn Seifenheftchen weitergegeben werden und schicke sie daher auch immer gerne mit, dafür sind sie ja da. Und auch die Anschreiben unterschreibe ich stets gerne, wenn ich weiss, dass sie gerne auch nochmals gelesen werden.

Mit der Digitalisierung sei das ja so eine Sache, habe ich eingangs geschrieben. Und das ist tatsächlich so. Manchmal hilft sie uns, manchmal nervt sie uns bis aufs Blut. Und wie immer mit Technik ist es so: Es ist toll, wenn es mal funktioniert – und wehe, wenn mal nicht. Ein kritischer Blick auf alle vermeintlichen technischen und digitalen Errungenschaften ist also sicher nicht verkehrt. Und im Zweifelsfall auch mal ohne auszukommen zu können, sicher auch nicht.

Im nächsten Newsletter schreibe ich Ihnen auch wieder etwas über Seifen, also über etwas ganz Analoges, versprochen.

Bis dahin, eine gute Zeit Ihnen und herzliche Grüsse aus Heiligkreuz
Wolfgang Frey



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